Bericht zur Lage und Jahresabschluss 2023 der hanseWasser Bremen GmbH

Lagebericht 2023

1Grundlagen des Unternehmens

1.1Geschäftsmodell und Struktur des Unternehmens

Kernaufgabe der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen, (im Folgenden „hWB“) ist die Abwasser­entsorgung für die Stadt Bremen und für die Region.

Mit dem Vertrag vom 21. Dezember 1998 und einer Beleihung für einen Großteil der hoheitlichen Aufgaben ist die Gesellschaft für wesentliche Aufgaben der Abwasser­entsorgung in der Freien Hansestadt Bremen (im Folgenden „FHB“) zuständig. Darüber hinaus übernimmt hWB im Rahmen von Verträgen zwischen der FHB und den Nach­bar­gemeinden deren Abwässer zur Reinigung und bietet Abwasser­dienstleistungen sowie verschiedene entsorgungs­wirtschaftliche und planerische Leistungen im Markt an.

An der hWB sind seit dem 1. Januar 1999 die Hansewasser Ver- und Entsorgungs-GmbH, Bremen, (im Folgenden „HVE“) mit 74,9 % und die FHB mit 25,1 % beteiligt. Zwischen der HVE und hWB besteht Geschäftsführer­identität, eine steuerliche Organschaft und ein gemeinsamer Betrieb im Sinne des Betriebs­verfassungs­gesetzes.

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Findorff

1.2Unternehmensstrategie

Die geregelte Abwasser­entsorgung und -reinigung hat dazu beigetragen, dass die Lebens­erwartung in Deutschland im vergangenen Jahrhundert um 30 Jahre gestiegen ist. Heute ist sie ein zentraler Bestandteil der Gesundheits­politik und bedeutet Lebensqualität, Wohlstand und Sicherheit für die Bevölkerung. Den Menschen und der Umwelt in Bremen und der Region ist hWB deshalb in besonderem Maße verpflichtet. 365 Tage im Jahr nimmt hWB diese wichtige Aufgabe der Daseinsvorsorge wahr und sorgt für eine moderne und umweltgerechte Abwasser­beseitigung. Als Abwasser­dienstleister und Partner der FHB übernimmt hWB Verantwortung für die Gesundheit der Menschen und die hohe Lebensqualität in der Stadt – heute und in Zukunft.

In Hinblick auf den Klimawandel zeichnen sich neue Themen- und Aufgabenfelder ab, die nur als kommunale Gemeinschafts­aufgabe gelingen werden. Aufgrund der anstehenden Herausforderungen beschäftigt sich hWB intensiv mit den Themen Klimaresilienz, Schwammstadt und intelligente Wasser­kreisläufe als Wassermanager. hWB plant auch in Zukunft weiter Verantwortung zu übernehmen, um gemeinsam mit den städtischen Stakeholdern eine wassersensible und klimaresiliente Stadtentwicklung weiterentwickeln zu können.

hWB trägt dazu bei, die Abwasser­gebühren durch angemessene Entgelte seit dem Beginn des Kooperations­modells auf einem moderaten Niveau zu halten. Gleichzeitig werden auf der Basis von Langfrist­strategien jedes Jahr rund 35.000 TEUR in die Abwasser­infrastruktur investiert. Dies schließt auch die Instandhaltung der bestehenden Anlagen mit ein. Damit wird die Zukunft der Abwasserbeseitigung aktiv mitgestaltet.

1.3Unternehmenssteuerung

Die Steuerung des Unternehmens erfolgt durch ein integriertes Managementsystem und wird durch ein Risiko­management­system ergänzt. Das Controlling von hWB umfasst alle Geschäfts­bereiche und verfolgt den Grundsatz der Kongruenz von Aufgabe und Verantwortlichkeit.

Das Finanzmanagement von hWB gewährleistet eine regelmäßige Liquiditäts­kontrolle und eine sachgerechte Kreditüberwachung.

Die einzelnen organisatorischen Bereiche und Stabsstellen sind für die Einhaltung ihrer Einzelbudgets einschließlich der Zielvorgaben für die Leistungs­erbringung verantwortlich, das Controlling übernimmt hierbei eine unterstützende Rolle. Über die Hierarchieebenen werden von der Geschäftsführung bis zu den einzelnen Mitarbeiter*innen im Rahmen eines Zielvereinbarungs­prozesses Ziele und Zielwerte abgeleitet und vereinbart.

Zielkarten­relevant sind die folgenden fünf Themen:

  • Ergebnis: Angemessene Verzinsung des eingesetzten Kapitals erreichen
  • Kunden/Qualität: Dienstleistungen und Kunden­beziehungen professionell und nachhaltig gestalten
  • Produkte: Das Produkt­portfolio nachhaltig aufbauen und erweitern
  • Mitarbeiter*innen/Produktivität: Produktivität, Anwesenheit und Leistungs­fähigkeit der Mitarbeiter*innen kontinuierlich verbessern
  • Nachhaltigkeit/Zukunft: Nachhaltige Weiter­entwicklung der Gesellschaft sichern

2Wirtschaftsbericht

2.1Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Deutschland befindet sich seit über einem Jahr im Abschwung (vgl. Projektgruppe Gemeinschafts­diagnose: Gemeinschafts­diagnose Herbst 2023). Bis zu Beginn des Jahres 2022 war die Wirtschaft auf Erholungskurs von den pandemie­bedingten Einschränkungen. Der sprunghafte Anstieg der Energiepreise hat der Erholung jedoch ein jähes Ende bereitet. Dieser Angebots­schock hat in den energieintensiven Wirtschafts­zweigen einen Teil der Produktion wegbrechen lassen. Die zuvor schon anziehende Verbraucher­preisinflation war auf über 8 % gestiegen. Dadurch wurde den privaten Haushalten in erheblichem Umfang Kaufkraft entzogen. Die starke Teuerung hat die Europäische Zentralbank (EZB) veranlasst, die Leitzinsen innerhalb eines Jahres um über 4 Prozentpunkte zu erhöhen.

Alles in allem wird das Bruttoinlands­produkt (BIP) im Jahr 2023 laut Herbst­gutachten um 0,6 % sinken. Damit revidieren die am Herbst­gutachten beteiligten Institute ihre Prognose vom Frühjahr 2023 kräftig um 0,9 Prozentpunkte nach unten. Der wichtigste Grund dafür ist, dass sich die Industrie und der private Konsum langsamer erholen als im Frühjahr prognostiziert worden war. Für das Jahr 2024 erwartet das Herbstgutachten einen Anstieg des BIP um 1,3 %, was gegenüber dem Frühjahrs­gutachten eine Rücknahme um 0,2 Prozentpunkte bedeutet.

Die konjunkturelle Schwäche ist mittlerweile auf dem Arbeitsmarkt angekommen. Angesichts der notorischen und sich perspektivisch weiter verschärfenden Personal­knappheit in vielen Bereichen erwarten die Institute in ihrem Herbst­gutachten allerdings nur einen moderaten Anstieg der Arbeitslosigkeit auf 2,6 Millionen Personen im Jahr 2023 und für das Folgejahr wieder ein leichtes Absinken.

Die Energieroh­stoffpreise sind inzwischen deutlich niedriger als auf ihrem jüngsten Höhepunkt und die Energiekomponente des Verbraucher­preisindex wirkt preisdämpfend. Die Inflationsrate dürfte laut Herbst­gutachten im Jahr 2023 bei 6,1 % liegen und auf 2,6 % im Jahr 2024 zurückgehen.

Die dem Herbst­gutachten 2023 zugrunde liegenden Annahmen sind neben Aufwärtsrisiken vor allem mit erheblichen Abwärts­risiken behaftet. Das Herbst­gutachten nennt hier neben einem erneuten Energie­preisanstieg, der konjunkturellen Entwicklung in China und den sich abzeichnenden neuen Handels­konflikten zwischen der EU und China das politische Management der Energiewende, das für große Unsicherheiten bei Unternehmen und Haushalten sorgt.

2.2Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Vor dem Hintergrund der Diskussion um eine vierte Reinigungs­stufe für anthropogene Spurenstoffe und Mikroplastik hat hWB gemeinsam mit dem Umwelt­betrieb Bremen (im Folgenden „UBB“) und der für die Wasser­wirtschaft zuständigen Behörde Handlungs­empfehlungen für die weitergehende Abwasser­reinigung in Bremen erarbeitet und in Form einer Roadmap mit Maßnahmen und Zeitplan konkretisiert. Über die Umsetzung der Roadmap wird regelmäßig in der Umwelt­deputation der Bremischen Bürgerschaft berichtet, zuletzt im März 2023. Ein umfangreiches Monitoring-Programm für ausgewählte Spurenstoffe in der Kläranlage Seehausen und im Gewässer wurde im Sommer 2022 abgeschlossen, ebenso die Untersuchungen zu Mikroplastik und Nährstoff­belastungen. Gegenwärtig wird eine vertiefte Machbarkeits­studie zur Erweiterung der Kläranlage Seehausen um eine vierte Reinigungsstufe vorbereitet. Die Handlungs­felder der Roadmap umfassen neben den Einleitungen aus Kläranlagen auch die Einleitungen aus Misch­wasser­entlastungen und aus der Regen­wasser­kanalisation. Begleitend gibt es eine gezielte Kommunikation der Maßnahmen und Aufklärung zur Vermeidung und Verminderung von Stoffeinträgen.

Die Wasser­behörde hat angekündigt, die wasserrechtliche Erlaubnis für die Kläranlage Seehausen ändern zu wollen. Die Reinigungs­anforderungen sollen von den gegenwärtig geltenden Fracht­minderungs­raten gemäß EU-Kommunal­abwasser­richtlinie auf die Konzentrations­werte der deutschen Abwasser­verordnung umgestellt werden. hWB als Betriebsführer und der UBB als Erlaubnis­inhaber haben im laufenden Anhörungs­verfahren formale und inhaltliche Bedenken gegen die geplante Erlaubnis­änderung vorgebracht. Gegenwärtig wird eine gutachterliche Nachbemessung der Kläranlage Seehausen durchgeführt. Dabei wird auch untersucht, ob und wenn ja welche Maßnahmen für die Einhaltung möglicher künftiger Anforderungen erforderlich sind.

Die Folgen des Klimawandels betreffen das Regen­wasser­management, die Überflutungs­vorsorge und auch die Dimensionierung von Kanalanlagen in Deutschland. Ein Teil davon ist – im Einklang mit der aktuellen Koalitions­vereinbarung – die Anwendung des Schwammstadt­prinzips und der wasser­sensiblen Stadt­entwicklung, mit dem Ziel, beispielsweise Niederschlags­wasser lokal zwischen­zuspeichern, verzögert abzuleiten und wo möglich der Versickerung zuzuführen und somit den natürlichen Wasserkreislauf wiederherzustellen. Gemeinsam mit der Umweltbehörde gestaltet hWB diesen Veränderungs­prozess zur wasser­sensiblen Stadt aktiv mit. Einige Antworten zur Anpassung an die Folgen des Klimawandels wie beispielsweise die Einführung eines Stark­regenvorsorge­portals und Konzepte für eine Überflutungs­vorsorge als kommunale Gemeinschafts­aufgabe sind bereits gefunden worden und werden auch in Zukunft weiterzuentwickeln sein.

Klimaschutz hatte für hWB bereits in der Vergangenheit einen hohen Stellenwert im gesamt­gesellschaftlichen Gefüge und auch im laufenden Jahr eine hohe Bedeutung. Gerade an Unternehmen der Daseins­vorsorge sind damit große Erwartungen zur Reduzierung der Treibhausgas­emissionen verknüpft. Seit 2015 ist hWB bilanziell ein klima­neutrales Unternehmen. Im Jahr 2023 waren die CO2-Emissionen von hWB aufgrund des höheren Strom­verbrauchs, verursacht durch die deutlich gestiegenen Regen­wasser­mengen, etwas größer als im Vorjahr, in welchem sie so niedrig waren wie noch nie zuvor.

Die Klärschlamm­verordnung mit Stand vom 3. Oktober 2017 sieht als zentrales Element vor, dass nach Ablauf bestimmter Übergangs­fristen bei allen Kläranlagen Phosphor aus dem Klärschlamm oder aus der Klärschlamm­verbrennungs­asche zurückgewonnen werden muss. Die Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor greift in den Fällen, in denen der Klärschlamm einen Phosphorgehalt von 20 Gramm oder mehr je Kilogramm Trockenmasse aufweist. Aktuell wird die Klärschlamm­verordnung und speziell das Thema Phosphor­recycling politisch intensiv von den Fachverbänden und den zuständigen Landes- und Bundesbehörden diskutiert. Aufgrund der schleppenden technischen Entwicklung wird ein Engpass für das Phosphor­recycling im Jahr 2029 erwartet.

hWB hat für die Entsorgung der Klärschlamm­mengen einen Vertrag mit der HVE abgeschlossen, der die Entsorgung bis Ende 2028 in der derzeit noch im Bau befindlichen Klärschlamm­monoverbrennungs­anlage (KVA) der KENOW GmbH & Co. KG (im Folgenden „KENOW“) im Bremer Industriehafen sicherstellt. Die KENOW hat die Verpflichtung übernommen, eine den rechtlichen Anforderungen entsprechende Lösung für das Phosphor­recycling zu entwickeln.

Die vielfältigen Aspekte der Digitalisierung beschäftigen auch zunehmend die Abwasser­branche. Neben der Schaffung weiterer erforderlicher Grundlagen und der Wahrnehmung von Entwicklungs­chancen stellt insbesondere die Einstufung als kritische Infrastruktur mit dem IT-Sicherheitsgesetz und der Verordnung zur Bestimmung Kritischer Infrastrukturen nach dem Gesetz über das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI-KritisV) besondere Anforderungen an die IT-Sicherheit, den Datenschutz und die Qualifikation von Fachkräften. Nach erfolgreich durchlaufenem externen Audit zur IT-Sicherheit als KRITIS-Unternehmen ohne jedwede Mängel hat das BSI von seinem Recht Gebrauch gemacht, eine eigenständige Tiefenprüfung durchzuführen. Der Abschlussbericht wurde im April 2023 seitens BSI erstellt. Die daraus abgeleiteten Maßnahmen sind weitestgehend umgesetzt. Es erfolgt eine regelmäßige Statusmeldung an das BSI.

2.3Marktsituation der hanseWasser Bremen GmbH

Das Jahr 2023 war geprägt von außergewöhnlich vielen Starkregen­ereignissen. Im Monat Juni gab es zwei extreme Starkregen, eines davon mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren. Insgesamt fielen 1.034 l/m² Niederschlag, was einen neuen Höchstwert in Bremen seit Beginn der Datenerfassung im Jahr 1967 darstellt. Dies sind fast 350 l/m² mehr Niederschlag als im langjährigen Mittel. Besonders die Monate Oktober bis Dezember waren geprägt von (Dauer-)Regen, in diesem Zeitraum fielen 393 l/m² Niederschlag, etwa 38 % der Jahres­niederschlags­menge.

Abwasserableitung und -reinigung

Im Jahr 2023 wurden über 58  Mio. m³ Abwasser in den bremischen Kläranlagen gereinigt. Die Abwasser­menge liegt damit 11 Mio. m³ über dem Mittelwert der letzten fünf Jahre und überschreitet den Vorjahreswert um rund 12 Mio. m³. Im Dezember führte die hohe Regenmenge zu einer enormen Zunahme der Abwasser­menge auf beiden Kläranlagen. Insbesondere die Kläranlage Seehausen zeigt auch bei teilweise sehr hohen Zulauf­mengen eine gute Reinigungs­leistung und eine hohe Betriebsstabilität.

Entsorgung von Reststoffen

Von den beiden bremischen Kläranlagen wurden im Jahr 2023 rund 14.300 Mg Trocken­masse (TR) Klärschlamm einschließlich Co-Input entsorgt; davon durch Verbrennung 11.800 Mg TR und durch die Verwertung als Dünger in der Landwirtschaft 2.500 Mg TR.

Forschungs- und Entwicklungsprojekte

hWB unterstützte und begleitete auch 2023 eine Reihe von Forschungs- und Ent­wicklungs­projekten – sowohl als förder­mittel­berechtigter Teilnehmer als auch als assoziierter Partner.

Seit Frühjahr 2021 beteiligt sich hWB an Aktivitäten zur Nutzung der Abwasser­wärme in den Entwicklungs­gebieten „Tabakquartier“ und „Spurwerk“. Die Planungen für das Entwicklungs­gebiet Spurwerk wurden vom Investor zurückgestellt. Zurzeit werden weitere Anfragen für das Soden­matt­quartier und die vordere Neustadt bearbeitet. Daneben wirkt hWB an dem Großforschungs­projekt „Wärme­wende Nordwest“ mit, u. a. durch die Betreuung von studentischen Abschluss­arbeiten.

Im Rahmen der Bekämpfung der Covid-19-Pandemie beteiligte sich hWB an dem Projekt „Systematische Überwachung von SARS-CoV-2 im Abwasser (ESI-CorA)“, das bis März 2023 lief. Die Untersuchungen werden seit April 2023 vom Umwelt­bundesamt (UBA)/Robert Koch-Institut (RKI) im Rahmen des Projektes AMELAG fortgeführt und finanziert.

Das Projekt MED ADSORB zur Elimination von Arznei­mittelrück­ständen wurde Ende 2023 beendet. Gefördert wurde das Projekt im Programm „REACT-EU“ über zwei Jahre. Zusammen mit der Universität Bremen und dem Labor Luers wurde die grundsätzliche Eignung von Polymeren zur Elimination von organischen Spuren­stoffen nachgewiesen. Zur Entwicklung eines Piloten sind allerdings noch weitere Arbeiten erforderlich.

Im Rahmen der Spuren­stoff­elimination läuft die Beantragung eines dritten Projekts mit dem Titel MERCADO zusammen mit der Universität Bremen. Hier soll die kapazitive Deionisierung, ein Verfahren aus der Wasser­entsalzung, erprobt werden.

Internationales

hWB beteiligt sich an internationalen Aktivitäten. Zu dem Thema Wasser­versorgung/­Abwasser­entsorgung weltweit kooperiert hWB unter anderem mit German Water Partnership e.V. (GWP). Das Netzwerk GWP verbessert die Rahmen­bedingungen für die Geschäftsfeld­entwicklung im Ausland, treibt Innovationen voran und trägt mit angepassten, integrierten und nachhaltigen Ansätzen zur Lösung wasser­wirtschaftlicher Probleme weltweit bei.

Hier arbeitet hWB mit anderen großen deutschen Anlagen­betreibern im Rahmen der GWP-Mitgliedschaft zusammen. So konnte beispielsweise in Zusammenarbeit mit der Hamburg Wasser, der Netze Baden-Württemberg GmbH (Stuttgart) und der Miyahuna LLC Water Company (Amman) im Auftrag des Ministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) die inhaltliche Arbeit zu den Themen Trinkwasser­qualität, Netz­verluste und energetische Optimierung der Abwasser­reinigung weitergeführt werden. Gegen Ende des Jahres 2023 konnte ein Arbeitsbesuch auf den Anlagen des jordanischen Partnerunternehmens Miyahuna LLC Water Company realisiert werden. Für das Frühjahr 2024 sind weitere Austausche vorgesehen. Eine Programm­verlängerung um ein Jahr bis zum Jahr 2024 wurde unterzeichnet.

Windhoek und Bremen – Städtefreundschaft seit 1975 und kommunale Klimapartner­schaft: Seit 2022 wurde ein regelmäßiger Routine­austausch mit der Kläranlagen­leitung (analog zum Schema der DWA-Fachaustausche) der Stadt Windhoek (Namibia), der Partnerstadt Bremens, realisiert. Eine Aufnahme der Aktivitäten in das Water Operating Partnership Program des Bundes­ministeriums für wirtschaftliche Zusammen­arbeit und Entwicklung (BMZ) analog zu dem GWP-Projekt mit Miyahuna LLC Water Company (Amman) ist weiter in der Diskussion.

3Geschäftsentwicklung

3.1Ertragslage

Gewinn- und Verlustrechnung
in TEUR
01.01. −
31.12.2023
01.01. −
31.12.2022
Veränderung
Umsatzerlöse107.503103.9053.598
Andere aktivierte Eigenleistungen3.8873.891–5
Materialaufwand–21.192–21.022–170
Rohergebnis90.19886.7743.423
Sonstige betriebliche Erträge1.5971.325272
Personalaufwand–30.893–29.113–1.780
Abschreibungen und Wertminderungen–25.973–25.827–147
Sonstige betriebliche Aufwendungen–10.270–9.145–1.125
Betriebsergebnis24.65924.016643
Finanzergebnis–5.296–6.4661.170
Steuern (inkl. Sonstige Steuern)–6.636–6.249–387
Ergebnisabführung gem. EAV–12.726–11.300–1.426
Jahresüberschuss000

hWB erwirtschaftete im Geschäftsjahr 2023 einen Umsatz von 107.503 TEUR. Damit sind die Umsatzerlöse im Vergleich zum Vorjahr um 3.598 TEUR gestiegen. Die Leistungs­verträge bewegten sich über dem Vorjahresniveau und trugen mit einem Anteil von 7.778 TEUR zu dieser Entwicklung bei, die zum großen Teil durch die vertragliche Preisindizierung ausgelöst wurde. Das Gesamt­volumen der Umsatzerlöse aus dem Leistungs­vertrags­geschäft betrug 91.192 TEUR (entspricht 85 % der Umsatzerlöse).

Neben der Abwasser­entsorgung für Bremen übernimmt hWB – als Erfüllungs­gehilfe für entsprechende vertragliche Verpflichtungen der FHB – die Abwasser­entsorgung für Nachbargemeinden. Im Berichtsjahr betrug die entsorgte Menge 6,2 Mio. m³ (Vorjahr: 5,8 Mio. m³). Das Preisniveau der Nachbargemeinden folgte abhängigkeits­bedingt dem der Leistungs­verträge. Die Umsatzerlöse mit den Nachbar­gemeinden stiegen um 965 TEUR auf 7.539 TEUR.

Die Verwertung des Klärschlammes Dritter beinhaltet nur noch die Verwertung von Co-Input-Schlamm­behandlung, da laufende Verträge zum 31. Dezember 2022 für die thermische Klärschlamm­entsorgung ausgelaufen sind. Die Erlöse im Bereich der Klärschlamm­entsorgung reduzieren sich dadurch um 1.185 TEUR auf 1.182 TEUR.

Die Dienstleistungen für Dritte verringerten sich um 1.200 TEUR auf 7.330 TEUR. Ursächlich hierfür waren im Wesentlichen eine Reduzierung der Umsatzerlöse im Bereich der Grundwasser­einleitungen durch Dritte (445 TEUR), der Kanal­dienst­leistungen (198 TEUR), der Entsorgung von Sandfang und Rechengut (132 TEUR) der Betriebs­führungen (348 TEUR) sowie der Erlöse aus Strom­einspeisung (169 TEUR). Dem standen die gestiegenen Erlöse für die Co-Input-Abwasser­reinigung (90 TEUR) und die Steigerung bei den sonstigen Erlösen (89 TEUR) entgegen. 

Im Bereich der Ingenieur­dienstleistungen sanken die Umsatzerlöse um 2.760 TEUR im Vergleich zum Vorjahr auf 259 TEUR. Im Vorjahr war ein Großprojekt mit einem hohen Anteil (2.851 TEUR) enthalten.

Die sonstigen betrieblichen Erträge sind um 272 TEUR gegenüber dem Vorjahr auf 1.597 TEUR gestiegen, da einmalige Effekte (zum Beispiel Erstattungen von Schäden durch Dritte) und diverse kleinere Positionen (zum Beispiel Lieferantenboni) enthalten waren (167 TEUR), die in diesem Geschäftsjahr zum Tragen kamen. Außerdem wirkten sich gestiegene Auflösungen von Rückstellungen (105 TEUR) positiv aus.

Die aktivierten Eigenleistungen für investive Maßnahmen im Bereich der Netz- und Eigenanlagen verringerten sich um 5 TEUR auf 3.887 TEUR gegenüber dem Vorjahr.

Der Materialaufwand erhöhte sich um 170 TEUR auf 21.191 TEUR. Innerhalb der Roh-, Hilfs- und Betriebs­stoffe stieg der Bedarf stark gegenüber dem Vorjahr um 421 TEUR auf 5.763 TEUR an. Wesentlichen Anteil haben dabei die Ersatz-/Kleinteile (659 TEUR). Kompensiert wird diese Entwicklung im Bereich Treibstoff-/Energiebezug (196 TEUR), Zusatzstoffe (66 TEUR) sowie diverse kleinere Bedarfe (25 TEUR). Im Bereich bezogene Leistungen wurden erhöhte Aufwendungen aus der Klärschlamm­entsorgung (407 TEUR) und Fremd­instand­haltungen (2.225 TEUR) von geringeren sonstigen Fremd­leistungen (2.938 TEUR) kompensiert, da im Vorjahr noch ein Groß­projekt mit einem hohen Anteil enthalten war.

Die Erhöhung im Personalaufwand in Höhe von 1.780 TEUR auf 30.893 TEUR ist im Wesentlichen auf die erhöhte Zuführung zu den Personal­rückstellungen (511 TEUR) und den Tarif­abschluss zurückzuführen.

Die Abschreibungen erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 147 TEUR auf 25.973 TEUR.

Die Erhöhung der sonstigen betrieblichen Aufwendungen um 1.125 TEUR auf 10.270 TEUR ist im Wesentlichen durch zusätzliche Bedarfe für Dienst- und Fremdleistungen (532 TEUR) sowie durch einen gestiegenen Aufwand für Dienstreisen und Betriebs­veranstaltungen (190 TEUR) begründet. Außerdem erhöhte sich der Aufwand für Mieten/­Leasingraten (159  TEUR) und Buchverluste aus Anlagen­abgängen (135 TEUR). Diverse kleinere Bedarfs­schwankungen und Preis­anpassungen wirkten sich insgesamt negativ gegenüber dem Vorjahr aus (109 TEUR). Einzelwert­berichtigungen auf Forderungen erfolgten in Höhe von 1.049 TEUR.

Das negative Finanzergebnis verringerte sich um 1.170 TEUR auf 5.296 TEUR. Ursächlich hierfür war der geringere Zinsaufwand aus der Abzinsung von langfristigen Rück­stellungen (1.221 TEUR). 

Die Steuern erhöhten sich im Vergleich zum Vorjahr um 387 TEUR auf 6.636 TEUR. Die Steuern vom Einkommen und Ertrag betrafen in Höhe von 6.348 TEUR das laufende Geschäftsjahr.

3.2Finanzlage

Die zusammen­gefasste Kapitalfluss­rechnung zeigt die Mittelflüsse aus der laufenden Geschäfts­tätigkeit, der Investitions­tätigkeit und der Finanzierungs­tätigkeit. Der Cashflow aus der laufenden Geschäfts­tätigkeit wurde mittels der indirekten Methode entwickelt.

Der Finanzmittel­fonds setzte sich zum Bilanzstichtag aus Kassen­beständen 3 TEUR (Vorjahr: 4 TEUR) sowie kurzfristig in Anspruch genommenen Kredit­linien 3.487 TEUR (Vorjahr: 6.138 TEUR) zusammen.

Zusammengefasste Kapitalflussrechnung
TEUR
01.01. −
31.12.2023
01.01. −
31.12.2022
I. Cash Flow aus laufender Geschäftstätigkeit51.97245.030
II. Cash Flow aus Investitionstätigkeit–28.666–24.170
III. Cash Flow aus Finanzierungstätigkeit–20.655–18.339
Zahlungswirksame Veränderungen des Finanzmittelfonds
(Summe I. − III.)
2.6502.521
Finanzmittelfonds am Anfang der Berichtsperiode–6.134–8.655
Finanzmittelfonds am Ende der Berichtsperiode–3.484–6.134

Der Cashflow aus der laufenden Geschäfts­tätigkeit betrug im Berichts­zeitraum 51.972 TEUR (Vorjahr: 45.030 TEUR). Dieser bestand im Wesentlichen aus dem Perioden­ergebnis (vor Ergebnis­abführungen) in Höhe von 12.726 TEUR (Vorjahr: 11.300 TEUR), bereinigt um zahlungs­unwirksame Sachverhalte wie Abschreibungen in Höhe von 25.973 TEUR (Vorjahr: 25.827 TEUR). Bei der indirekten Ermittlung wurde der Cashflow aus der laufenden Geschäfts­tätigkeit weiterhin durch die Veränderungen der Forderungen und sonstigen Aktiva in Höhe von 5.164 TEUR (Vorjahr: 7.241 TEUR) sowie der Verbindlich­keiten und anderer Passiva in Höhe von –4.113 TEUR (Vorjahr: –11.655 TEUR) wesentlich beeinflusst. Die Veränderungen der Rückstellungen in Höhe von 330 TEUR (Vorjahr: –191 TEUR) hatten im Berichts­zeitraum eine untergeordnete Bedeutung.

Der Cashflow aus der Investitions­tätigkeit in Höhe von –28.666 TEUR (Vorjahr:
–24.170 TEUR) resultierte im Wesentlichen aus den Auszahlungen für Investitionen in das Sachanlage­vermögen 28.687 TEUR (Vorjahr: 24.139 TEUR). 

Der Cashflow aus der Finanzierungs­tätigkeit in Höhe von –20.655 TEUR (Vorjahr: 
–18.339 TEUR) setzte sich zusammen aus der Tilgung der Forfaitierungs­darlehen in Höhe von 23.238 TEUR (Vorjahr: 24.000 TEUR), aus der Ergebnis­abführung an die Gesellschafter (inkl. Steuer­umlagen) in Höhe von 17.257 TEUR (Vorjahr: 16.705 TEUR) und gezahlten Zinsen in Höhe von 5.324 TEUR (Vorjahr: 5.134 TEUR). Gegenläufig wirkte der Zufluss aus der Aufnahme eines Forfaitierungs­darlehens in Höhe von 25.163 TEUR (Vorjahr: 27.500 TEUR).

Zur Finanzierung des branchen­typisch hohen Kapitaleinsatzes, der ein Vielfaches des Jahres­umsatzes beträgt, hat hWB bereits 1998 mit der FHB die kommunale Forfaitierung mit Einredeverzicht vereinbart.

Zur Finanzierung von Investitionen in Netz- und Eigenanlagen wurde im Mai 2023 der Forderungs­kaufvertrag Nr. 29 mit einem Volumen von 25.163 TEUR abgeschlossen. Verkauft wurden Forderungen auf Erstattung von Restbuchwerten.

3.3Vermögenslage

Bilanzstruktur
TEUR

hWB weist aufgrund ihrer Geschäfts­tätigkeit eine hohe Anlagen­intensität mit entsprechender Kapital­bindung auf. So betrug der Anteil des langfristig gebundenen Vermögens 96,3 % (Vorjahr: 95,3 %) und der des kurzfristig gebundenen Vermögens 3,7 % (Vorjahr: 4,7 %).

Die Erhöhung des Anlage­vermögens um 2.597 TEUR (Vorjahr Reduzierung: 1.721 TEUR) auf 486.036 TEUR (Vorjahr: 483.439 TEUR) resultierte aus Investitionen in Höhe von 28.829 TEUR (Vorjahr: 24.215 TEUR), gegenläufig wirkten Abschreibungen in Höhe von 25.973 TEUR (Vorjahr: 25.827 TEUR).

Das Sachanlage­vermögen setzte sich im Wesentlichen aus Grund­stücken und Bauten in Höhe von 48.116 TEUR (Vorjahr: 49.322 TEUR), technischen Anlagen und Maschinen in Höhe von 47.478 TEUR (Vorjahr: 51.091 TEUR) sowie aus Mieter­einbauten in das öffentliche Kanalnetz in Höhe von 323.791 TEUR (Vorjahr: 308.525 TEUR) zusammen. Das Eigenkapital blieb gegenüber dem Vorjahr konstant. Die Eigenkapital­quote (Eigenkapital/­Bilanzsumme) betrug 10,3 % (Vorjahr: 10,2 %).

In dem passiven Rechnungs­abgrenzungs­posten (Passiver RAP) sind die Forfaitierungs­darlehen abgebildet. Diese hatten einen Anteil von 76,23 % (Vorjahr: 75,5 %) an der Bilanzsumme.

3.4Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

3.4.1Personal und Soziales

Im Jahresdurchschnitt 2023 beschäftigte die Gesellschaft 384 Mitarbeiter­*innen ohne passive Altersteilzeit (Vorjahr: 382 Mitarbeiter­*innen). Dies entspricht 353 kostenwirksamen Vollzeit­äquivalenten (Vorjahr: 351).

Der Anteil weiblicher Mitarbeiter­*innen der hWB lag zum Stichtag 31.12.2023 bei 27 % (Vorjahr: 25 %). Die Gesellschaft unternimmt Anstrengungen, diesen Anteil, insbesondere mit Fokus auf Führungs­positionen, weiter zu erhöhen.

Am 31. Dezember 2023 standen 16 Mitarbeiter­*innen in der Berufs­ausbildung (Vorjahr: 17 Mitarbeiter­*innen). Eine Person wurde im Rahmen eines dualen Studiums beschäftigt (Vorjahr: zwei Mitarbeiter­*innen).

Den Arbeits­verhältnissen der Mitarbeiter­*innen lagen folgende Tarifverträge zugrunde: Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD), Überleitungs­tarif­verträge vom 24. April 1997 und 5. Juni 1998 sowie weitere nachgeordnete Tarif­verträge, zum Beispiel zum leistungs­bezogenen Entgelt.

Die Gesundheits­quote hat sich mit einem Wert von 93,7 % (Vorjahr: 92,8 %) unter zunehmend normalisierenden Bedingungen wieder verbessert. Zur Stärkung des Gesundheits- und Arbeits­schutzes dient der Gesundheits­index, der insbesondere den Umsetzungs­fortschritt der Gesundheits­maßnahmen misst und damit die Handlungs­orientierung der Führungskräfte erhöht. In diesem Rahmen wird jährlich eine Mitarbeiter­befragung zur Gesundheits­kultur durchgeführt. Das Ergebnis der Befragung 2023 zeigt eine leichte Verbesserung auf 4,31 (Vorjahr: 4,29, Skala 1–5).

Im Jahr 2023 gab es drei melde­pflichtige Arbeitsunfälle (Vorjahr: einen Unfall) und zwei Kontraktoren­unfälle (Vorjahr: zwei Unfälle). Die Unfälle bewegen sich damit weiterhin auf einem niedrigen Niveau.

Qualifizierungs­maßnahmen und die damit verbundenen Entwicklungs­möglichkeiten sind für hWB ebenfalls wichtige Bestandteile, um Mitarbeiter­*innen eine langfristige Perspektive im Unternehmen zu bieten. Sie sind ein entscheidender Faktor, um die aktuellen und zukünftigen Heraus­forderungen einer modernen Abwasser­wirtschaft nachhaltig zu meistern.

Eine große Herausforderung ist die kunden- und zielgruppen­orientierte Personal­beschaffung als Antwort auf die bevorstehende hohe Zahl von Altersabgängen, wovon auch zunehmend Führungs­funktionen betroffen sind, in Zusammenhang mit einem prognostizierten Fachkräfte­mangel.

Zur Identifikation potenzieller Kandidat­*innen werden neben der klassischen Anzeigen­schaltung neue Methoden ergänzt, die neben den aktiv Suchenden auch passive Kandidat­*innen erfassen – von der aktiven Ansprache auf Karriere­portalen über die Aktivierung von Netzwerken der eigenen Beschäftigten bis hin zur Beauftragung externer Talentagenturen. Eine zunehmende Bedeutung gewinnt dabei die eigene Ausbildung. Dazu gehört die Erstausbildung, das duale Studium sowie die Trainee­ausbildung. Bewerbermangel bei der Erstausbildung erfordert zusätzliche Anstrengungen. Garantierte Übernahmen nach der Ausbildung zusammen mit der finanziellen Unterstützung von Aufbau­qualifikationen sollen die Attraktivität erhöhen. Die gezielte Verbesserung der Candidate Experience und die kontinuierliche Weiter­entwicklung unserer Arbeitgeber­marke sind darüber hinaus von hoher Bedeutung.

3.4.2Asset Management

Die deutsche Abwasser­wirtschaft ist durch einen dauerhaft hohen Investitions­bedarf gekennzeichnet. Dadurch gewährleistet die Branche einen im internationalen Vergleich anerkannt hohen Standard der Abwasser­entsorgung bei langfristiger Entsorgungs­sicherheit.

Nachdem die Unterschiede zur Einordnung durchgeführter Investitionen in Eigenanlagen zwischen hWB und UBB geklärt wurden, verlagert sich der Fokus auf die gutachterliche Zustands­überprüfung der operativen Betriebsführung öffentlicher Abwasseranlagen. Auswahl und Beauftragung des Gutachters erfolgten einvernehmlich mit der FHB.

hWB stellt durch Investitionen in das Kanalnetz und in die Abwasser­anlagen den nachhaltigen Erhalt dieser wichtigen Infrastruktur sicher. Durch die Beteiligung an der Entwicklung moderner Prognosetools (zum Beispiel Alterungs­modelle) und Methoden der Wirkungs­kontrolle ist hWB stark verbunden mit der Branche, dem Markt und der Region.

Die Gesellschaft hat 2023 insgesamt 28.829 TEUR (Vorjahr: 24.466 TEUR) investiert, die sich wie folgt gliedern:

  • Investitionen in Netzanlagen: 20.384 TEUR (Vorjahr: 17.146 TEUR)

    Der 2019 begonnene fünfte Investitions­rahmenplan Netz wurde 2023 mit einem Gesamt­volumen von 93.000 TEUR für Sanierung, Erweiterung und Ausbau abgeschlossen. Der sechste Investitions­rahmenplan Netz mit einer Laufzeit von 2024 bis 2028 konnte in 2023 abschließend mit dem Umwelt­betrieb Bremen abgestimmt werden. Das Gesamt­volumen beträgt 105.000 TEUR (Sanierung, Erweiterung und Ausbau).

    Zwei komplexe Sanierungen stehen im Zusammenhang mit der Erneuerung von Brücken im Bereich Hermann-Fortmann-Straße und im Bereich der Sebaldsbrücker Heerstraße. Die erforderlichen Kanal­bau­arbeiten sind abgeschlossen und an den Auftrag­geber übergeben worden, sodass die Brücken neu gebaut werden können.

  • Investitionen in Eigenanlagen: 6.444 TEUR (Vorjahr: 5.762 TEUR)

    Bedeutsam für die Kläranlage Seehausen sind der Baubeginn für die Erneuerung der Klärschlamm­entwässerung, die General­sanierung der BHKW-Anlage und die Errichtung einer Essig­säure­dosieranlage für die Belebungs­becken BA/BB. Außerdem wurden die Planung des Klärschlamm­silos und die Erweiterung des Treppen­turms für die Faul­behälter weitergeführt. Neu aufgenommen wurden die Planungen für die Erneuerung der Überschuss­schlamm­eindickung und der zentralen Nieder­spannungs­schaltanlagen.

    Auf der Kläranlage Farge wurden der vorhandene Biofilter und die Abluft­leitungen des Rechen­gebäudes ersetzt und damit die Abluft­behandlung im Bereich der mechanischen Abwasser­reinigung umfänglich erneuert. Ferner wurden die Planungen für die Sanierung der Faulung fortgesetzt.

    Als bedeutendste Maßnahmen für die Pumpwerke sind die Bau­ausführung für die Sanierung der Pumpwerke Arsten und Burg und die Fortsetzung der Planungen für den Neubau des Pumpwerks Rockwinkel zu nennen. Beim Pumpwerk Burg ist besonders erwähnenswert, dass dieses neu gebaut wird und zusätzlich ein Regen­rückhalte­becken entsteht. Des Weiteren haben die Planungen für die Sanierung der Pumpwerke Habenhausen und Höhpost begonnen.

  • Investitionen in Betriebs- und Geschäfts­ausstattung: 2.001 TEUR (Vorjahr: 1.558 TEUR)

    Im Bereich der Büro- und Geschäfts­ausstattung wurden im Rahmen des „Notfall­konzeptes Auslässe“ neben dem neuen kabellosen, elektronischen Kanalspiegel auch ein Notfall­anhänger, u. a. zur Ölbekämpfung, investiert.

Zusätzlich zu den hier genannten Investitionen in Höhe von 28.829 TEUR wurden rund 9.400 TEUR (Vorjahr: 9.300 TEUR) für Instandhaltung aufgewendet.

3.5Zertifizierung

Das Unternehmen ist seit elf Jahren als EMAS-Unternehmen zertifiziert. Diese europaweite Auszeichnung für das Umwelt­management wurde auch 2023 erfolgreich durch die Handels­kammer Bremen bestätigt. Das Zertifizierungs­audit fand termingerecht im Juni 2023 statt.

Das integrierte Qualitäts-, Umwelt- und Arbeits­schutz­management­system nach ISO 9001, ISO 14001 und ISO 45001 wurde ohne Abweichung bestätigt. Des Weiteren wurde die bereits seit dem Jahr 2000 bestehende Zertifizierung als Entsorgungs­fachbetrieb erfolgreich fortgesetzt. Die QLA-Gütesicherung für die land­wirtschaftliche Klär­schlamm­verwertung wurde bestätigt.

Für die Prüfung und Wartung von Benzin­abscheidern sowie die Dichtheits­prüfungen von Entwässerungs­anlagen ist das Unternehmen weiterhin als Fachbetrieb nach dem Gesetz zur Ordnung des Wasser­haushalts (WHG) zertifiziert.

Das Siegel „AUSGEZEICHNET FAMILIEN­FREUNDLICH“ wurde im April 2022 für weitere zwei Jahre rezertifiziert. Die damit verbundenen Maßnahmen wie flexible Arbeitszeiten, Zeitwert­konten und Eltern-Kind-Angebote sowie neue Ziele wie die Gleich­berechtigung zwischen Verwaltung und operativen Kräften bzgl. der Nutzungs­möglichkeiten von Angeboten zu fördern, konnten bereits in weiten Teilen umgesetzt werden.

3.6Beschaffung

Die Situation der durch die Covid-19-Pandemie und den Russland-Ukraine-Krieg teilweise beeinträchtigten Lieferketten hat sich leicht verbessert. Einzelne Materialien und Betriebs­stoffe waren jedoch weiterhin knapp oder hatten deutlich verlängerte Lieferzeiten. Dem wurde mit einer temporären Erhöhung der Lager­bestände begegnet. Die Gründe hierfür sind vielfältig: angespannte Rohstoff- und Energie­versorgungs­situation und deren Auswirkungen bis hin zu Produktions­einschränkungen der Lieferanten oder aus dem Tritt geratene Logistik- und Produktions­ketten.

Die verschiedenen Auswirkungen führten neben gestörten Lieferketten zu direkten sowie indirekten monetären Konsequenzen. Bei den direkten monetären Konsequenzen handelte es sich um Preisanstiege für Komponenten, Betriebsstoffe und Dienstleistungen. Weitere monetäre Konsequenzen entstehen indirekt. Einen wichtigen Beitrag dazu, dass es noch zu keinen Liefer­ausfällen gekommen ist, lieferten die langjährigen und stabilen Vertrags­beziehungen zwischen hWB und ihren Lieferanten.

Als Grundlage für die Erstellung einer unternehmens­weiten Digitalisierungs-Roadmap wurden die material­wirtschaftlichen Prozesse analysiert und priorisiert. Anfang 2024 erfolgt dann eine detaillierte Betrachtung der ausgewählten Themen mit dem Ziel, die material­wirtschaftlichen Prozesse weiter­zuentwickeln.

Das im Unternehmens­leitbild verankerte Nachhaltigkeits­verständnis wurde auf den Einkauf übertragen, beispielsweise durch die Ergänzung des Passus „Umweltschutz“ im Einkaufs­handbuch.

Das Lieferketten­sorgfalts­pflichten­gesetz (LkSG) vom 16. Juli 2021 ist zum 1. Januar 2023 in Kraft getreten. Aufgrund der im Gesetz verankerten Anwendungs­schwellen­werte von mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen kann eine direkte Anwendbarkeit für hWB ausgeschlossen werden.

Nach juristischer Prüfung kann eine Anwendung auch im Hinblick auf die Konzern­zugehörigkeit verneint werden, weil bei verbundenen Unternehmen die Arbeitnehmer*innen der Töchter der Mutter hinzuzurechnen sind, umgekehrt dagegen nicht.

3.7Gesamtaussage zum Geschäftsverlauf

Im Koalitionsvertrag 2023 der Bremer Landes­regierung wurde vereinbart, dass sich die FHB mit der zukünftigen Ausgestaltung der Abwasser­reinigung beschäftigen wird. hWB beschäftigt sich seit 2020 intensiv mit dieser Fragestellung. Die bisher erfolgreiche Zusammenarbeit mit allen Gesellschaftern wurde beleuchtet und in Zukunfts­szenarien bewertet. Im Jahr 2024 wird sich hWB weiter intensiv mit den Schwerpunkten des Projekts auseinandersetzen und hierzu kontinuierlich das Gespräch mit den Gesellschaftern suchen.

Die wirtschaftliche Situation der Gesellschaft war trotz der volatilen Bedingungen durch die weiter andauernden Auswirkungen der Covid-19-Pandemie bis Anfang April sowie des Krieges Russlands gegen die Ukraine stabil. Es zeigten sich steigende Abwasser­mengen, dies ist vor allem auf die außergewöhnlich vielen Stark­regen­ereignisse zurückzuführen. Im Juni gab es ein Starkregenereignis mit einer Wiederkehrzeit von 100 Jahren.

Investitions- und Instand­haltungs­maßnahmen wurden gemäß der Planung durchgeführt, sofern es nicht zu Liefer­engpässen, Nicht­verfügbarkeit von externen Dienstleistern oder witterungs­bedingten Verschiebungen kam.

Die Entwicklung der Zinsen hat sich durch die Entwicklung der gesamt­wirtschaftlichen Situation mit einem erhöhten Zinsniveau und den im Zusammenhang stehenden hohen Inflations­raten stark verändert. Dies führt zu einem erhöhten Zinsaufwand im Rahmen der Finanzierung.

Das Ergebnis vor Steuern liegt mit 19.363 TEUR um rund 922 TEUR über dem geplanten Ergebnis vor Steuern (18.441 TEUR). Dies resultiert ergänzend zu den Zins­entwicklungen im Wesentlichen aus erhöhten sonstigen betrieblichen Erträgen aufgrund von Auflösungen für Rückstellungen und sonstigen Erträge wie u.a. Versicherungen und Anlagenabgängen. Des Weiteren ergaben sich geringere Material­aufwendungen, die im Wesentlichen auf einen geringeren Bedarf an Fremdleistungen zurückzuführen sind, aufgrund der Leistungs­erbringung mit eigenem Personal. Des Weiteren lassen sich erhöhte betriebliche Aufwendungen aufgrund von Einzelwert­berichtigungen und Gutachter­kosten feststellen.

4Risiko- und Chancenbericht

4.1Grundsätze des Risiko- und Chancenmanagements

Der Erfolg unternehmerischer Entscheidungen hängt wesentlich von einer zuverlässigen Beurteilung strategischer, marktbedingter und regulatorischer Risiken ab. Risiken sind dabei als die Möglichkeit des Eintretens interner oder externer Ereignisse zu verstehen, die das Erreichen der strategischen und operativen Ziele negativ beeinflussen. Chancen sind durch Sachverhalte gekennzeichnet, die eine signifikant positive Auswirkung auf das Erreichen der strategischen und operativen Ziele haben.

Der grundlegende risikopolitische Rahmen für die Geschäfts­tätigkeit von hWB wird durch die Geschäfts­führung vorgegeben. Darüber hinaus sorgt ein regelmäßiges Berichts­wesen an die Entscheidungs­gremien für Transparenz hinsichtlich des aktuellen Risikoprofils von hWB und die kontinuierliche Überwachung dieser risikopolitischen Vorgaben.

Im Hinblick auf den Rechnungs­legungs­prozess erachtet hWB solche Merkmale des internen Kontroll- und Risiko­management­systems als wesentlich, die die Bilanzierung und die Gesamt­aussage des Jahres­abschlusses einschließlich des Lageberichts maßgeblich beeinflussen können.

Ansicht: Seehausen
Seehausen

4.2Prozess des Risiko- und Chancenmanagements

Das Risiko­management basiert insbesondere auf einem ausgebauten Controlling mit monatlichen Bericht­erstattungen, die es erlauben, Risiken in der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage zu prognostizieren, zu identifizieren und zu überwachen. Eine wesentliche Unterstützungs­funktion nimmt das interne Kontrollsystem wahr.

hWB versteht unter dem internen Kontroll- und Risiko­management­system ein integriertes System. Unter einem internen Kontrollsystem werden danach die von der Geschäfts­führung eingeführten Grundsätze, Verfahren und Maßnahmen verstanden, die auf die organisatorische Umsetzung der Entscheidungen der Geschäfts­führung gerichtet sind:

  • zur Sicherung der Wirksamkeit und Wirtschaftlichkeit der Geschäfts­tätigkeit einschließlich des Schutzes des Vermögens und der Verhinderung und Aufdeckung von Vermögens­schädigungen,
  • zur Ordnungsmäßigkeit und Verlässlichkeit der internen und externen Rechnungslegung sowie
  • zur Einhaltung der für das Unternehmen maßgeblichen rechtlichen Vorschriften.

Das Risiko­management­system beinhaltet die Gesamtheit aller organisatorischen Regelungen und Maßnahmen zur Risikoerkennung und zum Umgang mit den Risiken unternehmerischer Betätigung.

Über eine fest definierte Führungs- und Berichts­organisation sind alle strategischen Geschäfts­felder eingebunden. Die Grundsätze, die Aufbau- und Ablauf­organisation sowie die Prozesse des rechnungs­legungs­bezogenen internen Kontroll- und Risiko­management­systems sind in Geschäfts­anweisungen niedergelegt, die in regelmäßigen Abständen an aktuelle externe und interne Entwicklungen angepasst werden.

Die Gesellschaft hat darüber hinaus ein Risiko­management­system implementiert, das Maßnahmen zur Identifizierung und Bewertung von wesentlichen Risiken sowie entsprechende risiko­begrenzende Maßnahmen enthält, um die Ordnungs­mäßigkeit des Jahres­abschlusses sicherzustellen.

Basierend auf einem mehrjährigen Revisionsplan überprüft die interne Revision kontinuierlich Geschäfts­prozesse und ihre Kontrollsysteme, wobei auch jährlich wiederkehrende Prüfungs­themen implementiert sind. Das Unternehmen verfolgt einen prozessorientierten Prüfungsansatz. Die Prüfungs­leistungen werden entsprechend der Revisions­planung teilweise durch externe Dienstleister erbracht. Die aus den Prüfungs­ergebnissen resultierenden Empfehlungen stellen im Wesentlichen prozessuale Optimierungen dar und werden in einen Maßnahmen­plan überführt. Die Umsetzung der Empfehlungen wird durch die interne Revision verfolgt und in Stichproben geprüft.

4.3Risiken und Chancen

Die Leistungsverträge mit der FHB sind gebühren­rechts­konform abgeschlossen, sodass aktuell keine bilanziellen Risiken für hWB erwartet werden.

Vor dem Oberverwaltungs­gericht (OVG) Bremen ist eine Klage eines Bremer Bürgers gegen ein Urteil des Verwaltungs­gerichts Bremen anhängig, in dem die Recht­mäßigkeit eines Entwässerungs­gebühren­bescheids aus 2010 beschieden worden ist. Der Kläger will gegen die FHB als Beklagte eine Aufhebung wegen angeblich überhöhter Gebühren­forderungen erstreiten. Zudem hat derselbe Kläger parallel ebenfalls vor dem OVG einen Normen­kontroll­antrag gegen das Entwässerungs­gebührenorts­gesetz gestellt. Dieses Verfahren greift wie das Anfechtungs­verfahren ebenfalls die Gebühren­satzhöhe an. Das Gericht hat zwischenzeitlich das parallele Anfechtungs­verfahren, in dem der Kläger ebenfalls eine Preis­prüfung zu veranlassen begehrte, eingestellt. Kläger und Beklagte haben Vorschläge für mögliche Gutachter für die Preis­prüfung unterbreitet, von denen das Gericht zwischenzeitlich einen beauftragt hat.

Die Höhe der Abwasser­einleitungen sind im Wesentlichen abhängig von der Bevölkerungs­entwicklung, von Gewohnheiten und vom Nutzungs­verhalten der Privat­haushalte und des Gewerbes sowie von der wirtschaftlichen Entwicklung von Industrie und Gewerbe. Des Weiteren auch von Witterungs­einflüssen, die für die Zukunft schwer zu prognostizieren sind. Auf mittlere Sicht wird ein durch technische Weiter­entwicklung induzierter leichter Rückgang der Wasser­nutzung, kombiniert mit einer leicht negativen Bevölkerungs­entwicklung, erwartet, sodass im Ergebnis mit rückläufigen abrechnungs­fähigen Abwasser­mengen zu rechnen ist. Es sind derzeit keine Indizien erkennbar, die für das kommende Jahr eine wesentliche Abweichung der Mengen­entwicklung von den im Wirtschaftsplan hinterlegten Ansätzen erkennen lassen.

Es besteht ein Risiko für die Nicht­einhaltung der abwasser­abgaberechtlichen Über­wachungs­werte. hWB begrenzt dieses Risiko durch eine kontinuierliche Überwachung und Beprobung der Anlagen.

Die Umsetzung der Durchführungs­vereinbarung wurde gemeinsam mit dem UBB fortgesetzt und konnte im Jahr 2023 finalisiert werden. Die Vereinbarung beschreibt die Kriterien zur Feststellung der Erheblichkeit und zur Zustimmung einer Investition. Die vereinbarten Abreden zwischen dem UBB und hWB, wie ein regelmäßiger Informations­austausch, Anlagen­begehungen und die Vorlage von Berichten, wurden weiterhin erfüllt und entsprechend dokumentiert. Rückkaufwerte für Investitionen ab etwa 2019 können damit als hochgradig sicher gewertet werden.

Wirtschaftlich belastend ist die Entwicklung bei den Entsorgungs­kosten für Klärschlamm. Zur Gewährleistung der Entsorgungs­sicherheit hat die hWB langfristige Entsorgungs­verträge mit der HVE geschlossen. Die HVE baut mit Partnern eine Klärschlamm­verbrennungsanlage. Es wird erwartet, dass hWB den Klärschlamm ab Januar 2024 darüber entsorgen kann. Dazu hat hWB mit der HVE einen langfristigen Vertrag bis Ende 2028 geschlossen.

Aufgrund der immer umfassenderen Digitalisierung der Geschäfts­prozesse sind diese von einer sicheren, verlässlichen und widerstands­fähigen Informations­verarbeitung abhängig. Risiken für die Informations­sicherheit gewinnen daher sowohl aus Unternehmens­sicht als auch aus gesetzlicher Sicht zunehmend an Bedeutung. Wesentliches Ziel der Funktion für Informations­sicherheit ist somit der angemessene Umgang mit Informationen und Daten gemäß den Schutzbedarfen, um eine effektive, gesamthafte Steuerung von Informations­sicherheitsrisiken sicherzustellen. Darüber hinaus können sich aus dieser Entwicklung heraus auch Möglichkeiten für veränderte Geschäfts­modelle ergeben, die für hWB neue Chancen eröffnen.

Die Kapitalmarkt­zinsen sind seit Anfang 2022 stark angestiegen. Das Zinsniveau verharrt derzeit auf einem moderaten Niveau. Ein Zinsrückgang würde zu Mehr­belastungen im Zinsergebnis hinsichtlich der langfristigen Rückstellungen führen. Auf der anderen Seite wäre ein Zinsrückgang mit Entlastungen bei den Finanzierungs­zinsen verbunden.

Aktuell überlagern sich die Auswirkungen verschiedener globaler Krisen­ereignisse. Im Ergebnis führt diese Überlagerung zu gestörten Lieferketten und hat direkte sowie indirekte monetäre Konsequenzen zur Folge. Aufgrund gestiegener Rohstoff- und Produktionskosten kommt es zu deutlichen Preisanstiegen in vorgelagerten Produktions­ketten. Verursacht durch Nachfrage- und Produktions­einbrüche in unterschiedlichen Industriezweigen und hohe Energiekosten, ist die Versorgung mit betriebs­notwendigen Betriebsstoffen gefährdet. Durch gutes und aktives Krisen­management konnte die angespannte Situation im Zeitraum von Anfang 2022 bis Anfang 2023 ohne Auswirkungen für hWB gemeistert werden. Es ist jedoch nicht ausgeschlossen, dass die Lage sich aufgrund der bestehenden Krisen wieder verschärft und zur Verknappung bzw. Preissteigerung der entsprechenden Betriebs­stoffe führt.

Zur Identifikation möglicher Effizienz­potenziale werden zahlreiche Benchmarking-Vergleiche und das Projekt Enterprise eingesetzt. Diese liefern stetig neue Impulse, die Effizienz und Wirtschaftlichkeit des Unternehmens weiterzuentwickeln. Darin wird auch eine der wesentlichen Chancen für eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation gesehen. Ebenso wird die Gewinnung von Neukunden im Bereich der Abwasser­übernahme angestrebt, um weitere positive Ergebnis­beiträge zu erzielen.

4.4Zusammenfassende Darstellung der Risikolage

Im Rahmen des Risiko­managements wurden keine Risiken identifiziert, die entweder einzeln oder in ihrer Gesamtheit den Fortbestand des Unternehmens im Geschäftsjahr 2023 gefährdet haben bzw. darüber hinaus gefährden könnten.

5Prognosebericht

5.1Branchenbezogene Rahmenbedingungen

Die bis April herrschende Covid-19-Pandemie und die Entwicklung aufgrund des Krieges, den Russland gegen die Ukraine führt, zeigen weiterhin, welche Bedeutung die zuverlässige Abwasser­entsorgung hat. Diese Leistungen werden alltäglich genutzt. Sie sind elementar für unsere Gesellschaft und die Wirtschaft. Und sie funktionieren bestens und auf einem sehr hohen Niveau – auch im europäischen und internationalen Vergleich. Die Entsorgungs­sicherheit wird auch in der Zukunft verlässlich sichergestellt.

Die Herausforderung hinsichtlich der Zunahme von Wetter­extremen in Form von Extrem­niederschlägen innerhalb kurzer Zeiträume beschäftigt die Gesellschaft auch weiterhin. Den sich daraus ergebenden Höchst­auslastungen für das Abwassernetz wird ggf. mit baulichen Anpassungs­maßnahmen entgegengewirkt. Eine große Rolle spielt aber auch die Anpassung der kommunalen Infrastruktur an die Klimafolgen. Die starke Flächen­versiegelung, Stau­räume und fehlende Retentions­flächen in Städten sind große Herausforderungen für die Abwasser­entsorgung.

Im Jahr 2024 werden die Maßnahmen aus der Roadmap zur weitergehenden Abwasser­reinigung planmäßig fortgeführt. Im Zuge einer vertiefenden Machbarkeits­studie sollen nun mögliche Verfahrens­varianten zur weitergehenden Abwasser­reinigung bzw. einer vierten Reinigungs­stufe für die Kläranlage Seehausen untersucht werden.

Der demografische Wandel und der daraus resultierende Fachkräfte­mangel hat durch die ansteigenden Personal­bewegungen einen Einfluss auf die Gesellschaft und führt zu Veränderungen in beispielsweise Recruiting­prozessen.

Die wachsende Integration digitaler Technologien in die Energie- und Wasser­wirtschaft, aber auch die erhöhte IT-Bedrohungslage durch den Russland-Ukraine-Krieg erhöhen das Risiko für Cyberangriffe. Dies führt zu einem gesteigerten Bedarf an erhöhter IT- und Datensicherheit, dem die Gesellschaft in den kommenden Jahren systematisch nachkommt.

Das in diesem Jahr in Kraft getretene Hinweis­geberschutz­gesetz und die damit einhergehenden Anforderungen und Verpflichtungen für die Gesellschaft wurden in diesem Jahr fristgemäß umgesetzt und werden auch zukünftig weiterverfolgt.

Im Jahr 2024 soll es zu einer Anpassung des Entwässerungs­gebührenorts­gesetzes (E-GebOG) kommen. Zukünftig sollen die Schmutzwasser- und Niederschlags­wassergebühr getrennt voneinander erhoben werden. Die Auswirkungen der Änderung auf hWB sind abhängig von der Ausgestaltung des Anpassungs­prozederes durch die FHB. hWB ist an dem Diskussions­prozess beteiligt, um zu vorteilhaften Lösungen für Kunden, FHB und hWB zu kommen.

Die Geschäftstätigkeit von hWB ist bereits auf Nachhaltigkeit ausgelegt, was sich insbesondere auch in dem jährlich veröffentlichten Nachhaltigkeits­bericht widerspiegelt. Dieser basiert auf den Nachhaltigkeits­kriterien des Deutschen Nachhaltigkeits­kodex (DNK). In diesem Jahr hat hWB die zusätzliche Option genutzt, mithilfe des DNK nach dem CSR-Richtlinie-Umsetzungsgesetz (CSR-RUG) im Sinne der EU-Taxonomie zu berichten. Darüber hinaus hat hWB in diesem Jahr den ersten DWA-Klimapreis gewonnen und wurde erstmalig für den Deutschen Nachhaltig­keitspreis in der Branche Wasser­versorgung nominiert.

Die EU-Richtlinie zur nicht­finanziellen Bericht­erstattung von Unternehmen („Non Financial Reporting Directive“ (NFRD)) wurde überarbeitet und durch die „Corporate Sustainability Reporting Directive“ (CSRD) abgelöst. Gemäß den neuen Vorschriften für die Nachhaltigkeits­berichterstattung von Unternehmen auf EU-Ebene werden große Unternehmen, die derzeit nicht der NFRD unterliegen, ab dem Jahr 2026 für das Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig. Betroffene Unternehmen müssen gleichzeitig offenlegen, wie und in welchem Umfang die Tätigkeiten des Unternehmens mit Wirtschafts­tätigkeiten verbunden sind, die gemäß der EU-Taxonomie-Verordnung als ökologisch nachhaltige Wirtschafts­tätigkeiten einzustufen sind. Diese regulatorischen Anforderungen werden auf hWB zutreffen.

5.2Erwartete Geschäftsentwicklung

Für das Jahr 2024 erwartet die Gesellschaft weiterhin eine herausfordernde gesamt­wirtschaftliche Lage und damit verbundene Auswirkungen auf Preise und Verfügbar­keiten. Zum einen werden die Erlöse durch die Anwendung der Preisgleit­klauseln der Leistungs­verträge deutlich steigen. Zum anderen wird sich korrespondierend dazu der Material­aufwand ebenfalls erhöhen. Der Personal­aufwand steigt entsprechend den angenommenen Tarifsteigerungen an. Die Abschreibungen erhöhen sich leicht aufgrund der geplanten Investitionen und prognostizierten Preissteigerungen. Aufgrund des gestiegenen Zinsniveaus erhöhen sich die Zins­aufwendungen für die Forfaitierung deutlich. Entlastend wirkt der sukzessive Anstieg der Abzinsungs­zinssätze im Bereich der langfristigen Rückstellungen.

Die hWB erwartet aus den zuvor genannten Gründen für das Jahr 2024 Umsatzerlöse in der Höhe von rund 110.558 TEUR bei einem Ergebnis vor Steuern in der Höhe von 15.646 TEUR.

6Aufsichtsrat, Geschäftsführung und Gesellschafter

Der Aufsichtsrat der hanseWasser Bremen GmbH im Jahr 2023

Herr Gunnar Geise, Bremerhaven, Vorsitzender
(Mitglied des Vorstands der swb AG, Bremen)

Herr Dr.-Ing. Dirk Waider, Krefeld
(Mitglied des Vorstands der GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen)

Frau Senatorin Dr. Maike Schäfer, Bremen
(Die Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau)

Herr Hubertus Ulbrich, Dünsen, stellvertretener Vorsitzender
(Mitarbeiter der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen)

Herr Frank Penning, Bremen
(Mitglied des Betriebsrats der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen)

Herr Peter Fahsing, Bremen
(Mitglied des Betriebsrats der hanseWasser Bremen GmbH, Bremen)

Die Geschäftsführung der hanseWasser Bremen GmbH im Jahr 2023

Florian Franz
Ekkehart Siering

Die Gesellschafterstruktur

Seit dem 1. Januar 1999 ist die hanseWasser Bremen GmbH privatisiert. An der hanseWasser Bremen GmbH sind die hanseWasser Ver- und Entsorgungs-GmbH (hVE), eine Beteiligungsgesellschaft der swb AG und der Gelsenwasser AG, mit 74,9 % und die Freie Hansestadt Bremen mit 25,1 % beteiligt. Zwischen der hVE und hanseWasser besteht Geschäftsführeridentität.

Ansicht: Hafenkante
Hafenkante

Jahresabschluss 2023

1Bilanz

Bilanz

zum 31. Dezember 2023

Aktiva
 31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
A. Anlagevermögen  
I. Immaterielle Vermögensgegenstände  
1. Entgeltlich erworbene EDV-Programme554.804,26557.955,73
2. Entgeltlich erworbenes Nutzungsrecht für das öffentliche Kanalnetz und sonstige Nutzungsrechte38.781.875,7746.522.657,45
 39.336.680,0347.080.613,18
II. Sachanlagen  
1. Grundstücke und Bauten 48.115.670,9749.321.575,48
2. Abwassersammlungsanlagen (Eigenanlagen)3.906.866,754.015.664,81
3. Mietereinbauten in das öffentliche Kanalnetz323.790.948,90308.525.366,91
4. Technische Anlagen und Maschinen47.477.966,3151.091.732,28
5. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung3.805.288,664.801.344,95
6. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau19.598.693,2418.598.748,70
 446.695.434,83436.354.433,13
III. Finanzanlagen  
1. Beteiligungen4.000,004.000,00
 486.036.114,86483.439.046,31
B. Umlaufvermögen  
I. Vorräte  
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe1.246.247,341.197.516,32
II. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände  
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen7.055.850,7514.068.347,22
2. Forderungen gegen verbundene Unternehmen1.603.419,731.384.779,61
3. Forderungen gegen Gesellschafter3.118.974,061.151.275,08
4. Sonstige Vermögensgegenstände703.909,45444.962,23
 12.482.153,9917.049.364,14
III. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten3.088,863.910,03
 13.731.490,1918.250.790,49
C. Rechnungsabgrenzungsposten4.709.526,155.354.880,28
 504.477.131,20507.044.717,08
Passiva
 31.12.23
EUR
31.12.22
EUR
A. Eigenkapital  
I. Gezeichnetes Kapital25.564.594,0625.564.594,06
II. Kapitalrücklage26.209.845,5926.209.845,59
 51.774.439,6551.774.439,65
B. Rückstellungen  
1. Rückstellungen für Pensionen 1.114.490,001.098.884,00
2. Sonstige Rückstellungen32.091.206,7031.659.550,21
 33.205.696,7032.758.434,21
C. Verbindlichkeiten  
1. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten3.486.705,486.137.648,72
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen2.950.349,241.210.770,91
3. Verbindlichkeiten gegenüber verbundenen Unternehmen897.362,67975.216,95
4. Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern26.403.426,5230.683.822,40
5. Sonstige Verbindlichkeiten1.199.042,97709.952,00
 34.936.886,8839.717.410,98
D. Rechnungsabgrenzungsposten384.560.107,97382.794.432,24
 504.477.131,20507.044.717,08

2Gewinn- und Verlustrechnung

Gewinn- und Verlustrechnung

für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023

 2023
EUR
2022
EUR
1. Umsatzerlöse107.502.684,91103.904.810,97
2. Andere aktivierte Eigenleistungen3.886.819,873.891.409,82
3. Sonstige betriebliche Erträge1.597.108,221.325.463,32
4. Materialaufwand  
a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe–5.763.253,94–5.342.455,86
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen–15.428.367,98–15.679.278,36
 –21.191.621,92–21.021.734,22
5. Personalaufwand  
a) Gehälter und Bezüge–24.685.774,72–22.958.075,44
b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung
(davon für Altersversorgung € 1.578.941,31; Vorjahr € 1.421.579,86)
–6.207.398,97–6.154.623,62
 –30.893.173,69–29.112.699,06
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen–25.973.361,44–25.826.660,64
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen–10.269.859,62–9.144.756,83
8. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
(davon aus verbundenen Unternehmen € 140.992,71 Vorjahr € 26.467,57)
559.204,8826.467,57
9. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
(davon an verbundene Unternehmen € 30.838,64; Vorjahr € 31.306,94)
(davon aus der Aufzinsung von Rückstellungen € 7.089,09; Vorjahr € 1.228.107,05)
–5.855.166,02–6.492.893,55
10. Ergebnis vor Steuern19.362.635,1917.549.407,38
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
(davon Steuerumlagen € 6.300.168,33; Vorjahr € 5.920.869,79)
–6.347.997,33–5.957.144,23
12. Ergebnis nach Steuern13.014.637,8611.592.263,15
13. Sonstige Steuern–288.247,11–292.354,41
14. Ausgleichszahlung gemäß Ergebnisabführungsvertrag–192.501,39–192.501,39
15. Aufgrund eines Ergebnisabführungsvertrages abgeführter Gewinn–12.533.889,36–11.107.407,35
16. Jahresfehlbetrag (­–)/ Jahresüberschuss0,000,00
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